AGB
Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:
Unsere Angebote sind stets freibleibend und setzen die Verfügbarkeit bei Buchung voraus. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald wir Ihre schriftliche Zimmerbestellung ebenfalls schriftlich zugesagt haben, bzw. wenn wir unsere Zimmerzusage Ihrerseits bestätigt vorliegen haben. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde. Darüber hinaus gilt der Gastaufnahmevertrag der DEHOGA. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Höhere Gewalt oder andere von uns nicht vertretene Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden uns von jeglicher Haftung.
Reservierte Zimmer stehen Ihnen ab ca. 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr weiterzuvergeben. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen.
Soweit Ihnen ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht unsererseits.
Sämtliche Nebenkosten, wie Mehrwertsteuer und Bedienungsgelder, sind in unseren Preisen eingeschlossen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Die Nennung einer bestimmten, gewünschten Zimmernummer erfolgt aller Voraussicht. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so sind wir verpflichtet, uns um einen gleichwertigen Ersatz (gleiche Kategorie) im Haus zu bemühen.
Vorgelegte Hotelrechnungen sind ohne Skontoabzug fällig; wir nehmen auch Scheckkarten (mit Geheimnummer) und gängige Kreditkarten an. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn wir bei Bezahlung unserer Arrangements keine Kreditkarten akzeptieren können. Zugesandte Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen; falls nicht wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,50 €uro berechnet.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei den ausgeschriebenen Arrangements behalten wir uns Programmänderungen vor. Bei Programmpunkten, die außerhalb unseres Hauses durchgeführt werden, schließen wir jegliche Haftung aus. Wir sind gehalten, Ihnen bei längeren Aufenthalten, die ein Programm einschließen, eine Reiserücktrittsversicherung anzubieten. Die Anmeldeunterlagen gehen Ihnen bei Buchungsbestätigung zu oder Sie fordern diese an. Es obliegt selbstverständlich Ihnen, ob Sie diese Versicherung dann auch abschließen. Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

Zusätzlich für Gruppenreisen ab 20 Personen: Gruppenbuchungen nehmen wir als “fixe und verbindliche” Reservierungen an. Der Besteller haftet uns gegenüber gesamtschuldnerisch. Dennoch, auch wir wissen, dass Verschiebungen in den Zimmerzahlen unumgänglich sind. Deshalb nehmen wir Stornierungen bis 20% der gebuchten Bettenzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt ohne Berechnung vor.
Im Übrigen bitten wir unsere Geschäftspartner, uns bei Erkennen von abweichenden Zahlen zwischen Reiseteilnehmern und gebuchten Betten baldmöglichst zu informieren. Wir können dann frühzeitig reagieren und versuchen, die nicht benötigten Zimmer anderweitig zu vergeben, so dass keine oder geringe Stornierungskosten entstehen.
Sollte mit unserem Einverständnis eine Stornierung ohne Berechnung etwaiger Ausfallkosten erfolgen, so wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €uro fällig. Bereits bestellte Programmpunkte für Ausflüge werden grundsätzlich immer voll abgerechnet. Etwaige Handelsbräuche, soweit diese bestünden, haben keine Geltung. Die Darlegungs- und Beweislast für eine anderweitige Vermietung trägt der Besteller.
Eine Aufstellung der benötigten Zimmer mit Namen der Reiseteilnehmer (= rooming-list) benötigen wir spätestens bis drei Tage vor Anreise.
Für Gruppen wird eine Gesamtrechnung erstellt. Die Bezahlung hat spätestens bei Abreise in bar oder per Scheck zu erfolgen. Andere Zahlungsmittel können wir hierbei nicht akzeptieren.
Bei Ausflügen, die wir organisieren, sind wir nur Vermittler und kein Veranstalter gemäß § 651 ff BGB.
Mündliche Absprachen oder Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit. Gerichtstand ist das für unseren Betrieb zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt den Vertrag im übrigen unberührt. Sämtliche vorherigen AGB`s verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. (04/2004). Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.