Allgemeine GeschäftsbedingungenHinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung
anerkennen: Unsere Angebote sind stets freibleibend und setzen die
Verfügbarkeit bei Buchung voraus. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald wir Ihre schriftliche Zimmerbestellung ebenfalls schriftlich zugesagt
haben, bzw. wenn wir unsere Zimmerzusage Ihrerseits bestätigt vorliegen haben.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen
wurde. Darüber hinaus gilt der Gastaufnahmevertrag der DEHOGA. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt. Höhere Gewalt oder andere von uns nicht vertretene Umstände, die
eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden uns von jeglicher
Haftung. Reservierte Zimmer stehen Ihnen ab ca. 15:00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten
wir uns das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr weiterzuvergeben. Am
Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen. Soweit Ihnen
ein Stellplatz in einer Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht unsererseits. Sämtliche
Nebenkosten, wie Mehrwertsteuer und Bedienungsgelder, sind in unseren Preisen
eingeschlossen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet
des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Der Gast
erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Die Nennung einer bestimmten, gewünschten Zimmernummer erfolgt
aller Voraussicht. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so sind wir
verpflichtet, uns um einen gleichwertigen Ersatz (gleiche Kategorie) im Haus zu
bemühen. Vorgelegte Hotelrechnungen sind ohne Skontoabzug fällig; wir nehmen
auch Scheckkarten (mit Geheimnummer) und gängige Kreditkarten an. Bitte haben
Sie aber Verständnis, wenn wir bei Bezahlung unserer Arrangements keine
Kreditkarten akzeptieren können. Zugesandte Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab
Erhalt ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen
ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verlangen; falls nicht wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren
Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine
Mahngebühr von 5,50 €uro berechnet. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer
Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Bei vom
Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel
die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine
vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Bei den ausgeschriebenen Arrangements behalten wir uns
Programmänderungen vor. Bei Programmpunkten, die außerhalb unseres Hauses
durchgeführt werden, schließen wir jegliche Haftung aus. Wir sind gehalten,
Ihnen bei längeren Aufenthalten, die ein Programm einschließen, eine
Reiserücktrittsversicherung anzubieten. Die Anmeldeunterlagen gehen Ihnen bei
Buchungsbestätigung zu oder Sie fordern diese an. Es obliegt selbstverständlich
Ihnen, ob Sie diese Versicherung dann auch abschließen. Eine Rückvergütung
bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Zusätzlich für Gruppenreisen ab 20 Personen:
Gruppenbuchungen nehmen wir als "fixe und verbindliche" Reservierungen an. Der
Besteller haftet uns gegenüber gesamtschuldnerisch. Dennoch, auch wir wissen,
dass Verschiebungen in den Zimmerzahlen unumgänglich sind. Deshalb nehmen wir
Stornierungen bis 20% der gebuchten Bettenzahl bis 30 Tage vor Reiseantritt ohne
Berechnung vor. Im Übrigen bitten wir unsere Geschäftspartner, uns bei
Erkennen von abweichenden Zahlen zwischen Reiseteilnehmern und gebuchten Betten
baldmöglichst zu informieren. Wir können dann frühzeitig reagieren und
versuchen, die nicht benötigten Zimmer anderweitig zu vergeben, so dass keine
oder geringe Stornierungskosten entstehen. Sollte mit unserem Einverständnis
eine Stornierung ohne Berechnung etwaiger Ausfallkosten erfolgen, so wird
einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €uro fällig. Bereits bestellte
Programmpunkte für Ausflüge werden grundsätzlich immer voll abgerechnet. Etwaige
Handelsbräuche, soweit diese bestünden, haben keine Geltung. Die Darlegungs- und
Beweislast für eine anderweitige Vermietung trägt der Besteller. Eine
Aufstellung der benötigten Zimmer mit Namen der Reiseteilnehmer (= rooming-list)
benötigen wir spätestens bis drei Tage vor Anreise. Für Gruppen wird eine
Gesamtrechnung erstellt. Die Bezahlung hat spätestens bei Abreise in bar oder
per Scheck zu erfolgen. Andere Zahlungsmittel können wir hierbei nicht
akzeptieren. Bei Ausflügen, die wir organisieren, sind wir nur Vermittler und
kein Veranstalter gemäß § 651 ff BGB. Mündliche Absprachen oder
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform zu ihrer Wirksamkeit. Gerichtstand
ist das für unseren Betrieb zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt den
Vertrag im übrigen unberührt. Sämtliche vorherigen AGB`s verlieren hiermit Ihre
Gültigkeit. (04/2004). Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
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